Aktuelles

Wir bitten um Verständnis für bürokratische Notwendigkeiten

 1. Umsetzung des am 01.09.2023 in Kraft getretenen revidierten Datenschutzgesetzes

Wie Sie den Medien entnehmen konnten gilt seit strenges Datenschutzgesetz (Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG)), um Sie und insbesondere Ihre persönlichen bzw. personenbezogen Daten vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.
Nunmehr dürfen wir Ihre Daten nur noch dann übermitteln, wenn Sie sich damit ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt haben.
Beispiele:
➢ Ihr Blut zur Diagnostik («Blutwerte») an ein externes Labor senden
➢ Sie an einen Spezialarzt zu überweisen
➢ eine Physiotherapie-Verordnung ausstellen
➢ ein Rezept per eMail an die Apotheke zu versenden
➢ Röntgenaufnahmen vom Spezialisten befunden lassen
Die Empfehlung aller Fachverbände wie auch des BAG lautet, sich diese schriftliche Einwilligung per Unterschrift auf einem empfohlenen Formular von Ihnen generalisiert geben zu lassen. Die Einwilligung soll unbefristet eingeholt werden und endet selbstverständlich mit Ihrem (schriftlichen) Widerruf.
Sie bestätigen also mit Ihrer Unterschrift auf dem von uns vorbereiteten Formular (Verwendung Vorgabe FMH), dass Sie mit der Bearbeitung Ihrer Daten, den Zugriffen auf die Daten durch den Arzt (und gfs dessen VertreterInnen) sowie der Weitergabe der Daten an Dritte einverstanden sind.
Wir versichern höchstmögliche Sorgfalt und insbesondere, dass Patienteninformationen seitens der Arztpraxis ausschliesslich über gesicherte Kommunikationswege weitergegeben werden.
Sie sollten darüber hinaus einverstanden sein, dass administrative Anliegen mit Ihnen persönlich via unverschlüsselter E-Mail (im Allgemeinen in Ermangelung gesicherter Adresse auf Ihrer Seite) erfolgen müssen.

2.  Procedere bei Abgabe von Originalpräparaten, welche neu mit 40% Selbstbehalt belegt sind

Bezugnehmend auf die:
Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Arzneimittelverordnung (VAM) vom 22.09.2023

  1. Bei jeder Herausgabe / Annahme von Bestellungen von Medikamenten muss zwingend geprüft werden, ob dies jeweils ein Originalpräparat oder bereits ein Generikum ist.
    >> dies führt zu einem gewissen Zeitaufwand, da dies nicht ohne weiteres erkennbar ist
  2. Handelt es sich um ein Originalpräparat, haben wir zu prüfen, ob es ein Generikum von einer oder gar mehreren Firma dafür gibt und ob dieses insbesondere bei unserem Grossisten verfügbar ist.
  3. Sollte kein Generikum verfügbar sein, kann das Originalpräparat abgegeben (bestellt) werden. Dies wird dann in der Akte wie auch auf der Rechnung vermerkt werden.
  4. In dem Fall, wo Sie als Patient auf das Originalpräparat bestehen, was Ihnen selbstverständlich freisteht, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Krankenkasse Ihnen einen Selbstbehalt von 40% in Rechnung stellen wird. Unsererseits werden wir uns absichern, indem Sie uns Ihren Willen auf dem dafür vorbereiteten Formular mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

Hier das Faktenblatt des BAG: ⇒Link

 

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